Vom Spezialisten profitieren

In vielen Fällen wird Ihr Hauszahnarzt die Wurzelkanalbehandlung selbst durchführen können.

 

Die Behandlungstechniken und -methoden der Endodontie wurden jedoch in den letzten Jahren immer weiter perfektioniert. Deshalb sind spezialisierte Zahnärzte heute in der Lage, auch Zähne zu erhalten, die bisher nur unzureichend behandelt wurden oder entfernt werden mussten. Dafür bedarf es einer umfangreichen Zusatzausbildung, spezieller Behandlungserfahrungen und einer besonderen Praxisausstattung.

 

Wir freuen uns, Ihnen diese wichtigen Voraussetzungen bieten zu können. Unsere Praxis hat sich auf die mikroskopische Endodontie spezialisiert. Die hohe Präzision dieser Methode bietet heute die beste Chance auf den langfristigen Erhalt und die Wiederherstellung der vollen Funktionstüchtigkeit Ihrer erkrankten Zähne, wo immer es möglich und sinnvoll ist. Gerne beraten wir Sie ganz individuell und persönlich.

 

Patienteninformationen

Allgemeines zur Wurzelkanalbehandlung / Wurzelkanalrevision
Wurzelkanalbehandlung: Der häufigste Grund für eine endodontische Behandlung ist eine Infektion des Gewebes im Zahninneren (Pulpa). Die Ursache dafür können Karies, undichte oder defekte Füllungen oder ein Trauma sein. Bei einer Wurzelbehandlung wird unter lokaler Betäubung das Zahninnere eröffnet.

 

Anschließend werden Bakterien und Gewebsreste aus dem Kanalsystem und seinen Verästelungen entfernt. Herkömmliche Techniken können meist nur einen Teil des Systems erreichen. Mithilfe eines Mikroskops können auch Seitenkanäle, verkalkte oder atypisch gelegene Kanalsysteme aufgefunden und von Bakterien und erkranktem Gewebe befreit werden. Die entstandenen Hohlräume werden gereinigt, erweitert, desinfiziert und mit einem speziellen Füllmaterial (Guttapercha) abgedichtet. Abschließend wird der Zahn mit einer Füllung wieder verschlossen.

 

Wurzelkanalrevision: Eine Wurzelkanalrevision wird notwendig, wenn eine vorangegangene Wurzelbehandlung nicht erfolgreich war.

 

Häufige Ursachen sind unvollständige oder infizierte Wurzelfüllungen. Zur Wurzelkanalrevision wird die bestehende Wurzelfüllung entfernt und eine erneute, komplette Reinigung und Desinfektion des Hohlraumsystems vorgenommen.

 

Häufige Fragen

Die Behandlung wird unter örtlicher Betäubung durchgeführt und ist somit fast immer schmerzfrei. In seltenen Fällen kann der Zahn aufgrund von Reizungen des umgebenen Gewebes im Anschluss an die Behandlung für wenige Tage empfindlich sein. Durch die Einnahme eines leichten Schmerzmittels lassen sich diese Beschwerden in der Regel gut kontrollieren. Sollten diese Beschwerden keine abnehmende Tendenz zeigen, wenden Sie sich bitte erneut an uns.
In den meisten Fällen lässt sich die Therapie mit ein bis zwei Behandlungen durchführen. Abhängig vom Grad der Infektion und Schwierigkeit, z.B. durch stark abgekrümmte Wurzeln und verkalkte Wurzelkanäle, können auch zwei oder drei Behandlungstermine notwendig werden. Eine Behandlung dauert je nach Zahn insgesamt 1 bis 2 Stunden. Eine individuelle Behandlungsplanung nehmen wir bei der Beratung vor.
In wenigen Fällen ist eine Wurzelbehandlung durch starke Zahnlockerung und tiefe Zerstörung des Zahns oder andere Gründe nicht möglich. Eine Erfolgsgarantie bei der Behandlung am menschlichen Körper kann es ebenfalls nicht geben. Unvorhersehbare Komplikationen und z.T. unbekannte Gründe können eine Heilung verhindern. Dann kann neben einer Behandlungswiederholung ein oralchirurgischer Eingriff zum Erfolg führen. Gelingt auch das nicht, muß der Zahn unter Umständen auch entfernt werden.
Die Behandlungskosten orientieren sich an der Anzahl der Wurzelkanäle des jeweiligen Zahnes, dem Aufwand zur Darstellung der Kanäle und der Behandlungszeit. Private Versicherer übernehmen diese Kosten zum überwiegenden Teil. Der Umfang eines möglichen Eigenanteils ist bei Privatversicherten abhängig von individuellen Vertragsvereinbarungen. Die Berechnung der Behandlungsgebühren erfolgt auf Grundlage der privaten Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ).

 

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel einen Teil der Behandlungskosten. Allerdings sind die aufwändigen Verfahren der modernen Endodontie zumeist nicht Bestandteil der gesetzlichen Versicherungsleistungen, so dass eine finanzielle Eigenbeteiligung notwendig wird. Behandlungsmaßnahmen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, werden auch bei gesetzlich Versicherten nach der GOZ berechnet. Über die Höhe der zu erwartenden Investition informieren wir Sie selbstverständlich vor der Behandlung.
Die einzige Alternative ist die Entfernung des Zahnes. Um die Kaufunktion wieder herzustellen und eine allmähliche Fehlstellung der Nachbarzähne zu verhindern, muss der entfernte Zahn durch ein Implantat oder eine Brücke ersetzt werden. Egal wie leistungsstark moderner Zahnersatz sein kann, nichts ersetzt einen natürlichen Zahn.
Im Anschluss an die Wurzelbehandlung wird Ihr Zahnarzt den Zahn in der Regel mit einer Teil- oder Vollkrone, ggf. mit einer Kunststofffüllung versorgen. Nach ca. sechs Monaten sollte der betroffene Zahn von uns oder Ihrem Zahnarzt noch einmal kontrolliert werden.